Cybersicherheit in KMU erhöhen

Mit zunehmender Digitalisierung in Industrie- und Handwerksbetrieben gibt es für Cyberkriminelle immer mehr potenzielle Einfallstore, über die sie ihre Angriffe auf Unternehmen und ihre Daten starten können. Welche Maßnahmen für mehr Cybersicherheit im betrieblichen Alltag sorgen, dazu informiert die neue Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand. Das Projekt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Start-Ups kostenfrei bei Prävention, Detektion und Reaktion auf Cyberangriffe. Die Website der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand www.transferstelle-cybersicherheit.de bietet Informationsbroschüren und Leitfäden sowie Checklisten, mit denen Unternehmen ihr Wissen zum Thema erweitern und testen können. Deutschlandweite Veranstaltungen wie Workshops, WebImpulse oder Fachkongresse vermitteln aktuelle Trends, bewährte Praktiken der Cybersicherheit sowie Tipps für die Umsetzung in die betriebliche Praxis. Zudem steht ein breites Netzwerk an Partnern bereit.
Online-Kick-off am 15. November
Am 15. November stellt die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand ihre kostenfreien Angebote, Materialien, Tools und Partner in einem Online-Kickoff vor. Die Veranstaltung geht auf Fragen ein wie
- Wie ist die aktuelle Gefahrenlage für mein Unternehmen und was sind die größten Risiken?
- Wie reagiere ich im Ernstfall richtig auf Cyberangriffe?
- Wie finde ich einen verständlichen und zeiteffizienten Einstieg für erste Cybersicherheitsmaßnahmen?
Zur Anmeldung: Online-Kick-off Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand
Infoblatt zur EU-Richtlinie NIS2 für mehr Cybersicherheit
In einem Informationsblatt informiert die Transferstelle Cybersichert im Mittelstand über die neue EU-Richtlinie für mehr Cybersicherheit, NIS2. Welche Unternehmen sind betroffen, was kommt auf sie zu? Welche Schritte sind einzuleiten, um Bußgelder zu vermeiden? Die EU-Richtlinie wird in Deutschland mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt. Das Gesetz tritt am 17. Oktober 2024 in Kraft und gilt nicht nur für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als Dienstleister und Lieferanten für die direkt betroffenen Organisationen tätig sind. Dann sind sie unter Umständen gezwungen, ebenso strenge Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, um die gesamte Lieferkette zu schützen. Es kann beispielsweise passieren, dass ein Automobilhersteller seinen Zulieferer verpflichtet, bestimmte Cybersecurity-Technologien oder -Methoden einzuführen, um selbst nicht gegen die EU-Vorgaben zu verstoßen.
Zum Download: Infoblatt zur EU-Richtlinie NIS2
Datenschutz im Unternehmen erhöhen
Das notwendige IT-Sicherheitsniveau eines Unternehmens kann im Software-Bereich zumeist durch Updates gewährleistet werden. Bei der eingesetzten Hardware sind die Prozesse dagegen komplexer und damit aufwendiger. Wie das Textilunternehmen Kettelhack aus Rheine die vorhandene IT-Infrastruktur auf Schwachstellen prüfte und eine bestmögliche IT-Sicherheit im Unternehmensnetzwerk künftig gewährleistet, erfahren Sie im Praxisprojekt des Mittelstand-Digital Zentrums Chemnitz. Zum Praxisprojekt